Im Namen des IS wollte ein 17-Jähriger mit einem Freund auf einem Weihnachtsmarkt in NRW ein Blutbad anrichten. Der Plan flog auf. Nun ist ein Urteil gegen den jungen Tschetschenen gesprochen worden.
Wegen eines geplanten Terroranschlags auf einen Weihnachtsmarkt in Nordrhein-Westfalen hat das Neuruppiner Landgericht einen 17-Jährigen aus dem brandenburgischen Wittstock am Freitag zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil erging wegen Verabredung zum Mord und wegen „des öffentlichen Verwendens des Kennzeichens eines von einem Betätigungsverbot betroffenen Vereins“, erklärte ein Sprecher des Gerichts.
In der nichtöffentlichen Hauptverhandlung hätten sich die Vorwürfe der Generalstaatsanwaltschaft im Wesentlichen bestätigt, führte der Sprecher aus. Demnach habe sich der angeklagte Tschetschene zunehmend radikalisiert und sich mit einem ebenfalls verurteilten 15-jährigen Komplizen dazu verabredet, einen Lkw zu beschaffen und damit auf dem Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen möglichst viele Menschen zu töten. „Diejenigen Weihnachtsmarktbesucher, die dadurch nicht sofort getötet worden wären, hätten sie im Anschluss mit Messern erstechen wollen“, führte der Sprecher aus.
Der jüngere Komplize war bereits vor Wochen wegen der geplanten Tat vom Landgericht Köln ebenfalls zu einer Jugendfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Beide waren Ende vergangenen Jahres festgenommen worden. Weil sie zum Tatzeitpunkt minderjährig waren, fanden die Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil des Landgerichts in Neuruppin ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und die Generalstaatsanwaltschaft können gegen das Urteil Revision einlegen