Schon das Amtsgericht Halle verurteilte den Rechtsextremisten Liebich zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung. Das Landgericht der Saalestadt hat das Urteil nun bestätigt.
Der Rechtsextremist Sven Liebich ist vom Landgericht Halle zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Damit bestätigte die Kammer ein Urteil des Amtsgerichts der Saalestadt. Dort war der gebürtige Merseburger im Juli 2023 unter anderem wegen Volksverhetzung und übler Nachrede in mehreren Fällen verurteilt worden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten Berufung eingelegt.
Das Urteil des Landgerichts gegen Liebich ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche können Staatsanwaltschaft und Verteidigung Revision einlegen. Dann müsste das Oberlandesgericht in Naumburg entscheiden.
Seit 2014 organisiert Liebich regelmäßig Demonstrationen, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei auch zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Schon mehrfach haben sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandergesetzt.