Das neue Konsumcannabisgesetz ist in den Augen des Städte- und Gemeindetags missglückt. Die Lasten, die den Kommunen in MV bei der Umsetzung aufgebürdet werden sollen, lehnt der Kommunalverband ab.
Die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern wehren sich gegen Pläne der Landesregierung, den örtlichen Ordnungsbehörden die Überwachung der Einhaltung des Konsumcannabisgesetzes und teilweise auch die Ahndung von Verstößen zu übertragen. „Die sogenannte Legalisierung darf nicht dazu führen, dass die Städte, Gemeinden und Ämter mit den Problemen eines missglückten Gesetzes allein gelassen werden. Wir Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind es leid, dass unsere Mitarbeiter die Folgen von handwerklich schlecht gemachten Gesetzen ausbaden müssen. Das geht auch zulasten der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger“, erklärte der Vorsitzende des Städte- und Gemeindetags, Wismars Bürgermeister Thomas Beyer (SPD).
Er reagierte damit auf einen Verordnungsentwurf aus dem Landwirtschaftsministerium, das auch für den Verbraucherschutz zuständig ist und somit für die Umsetzung des Bundesgesetzes auf Landesebene. Laut Kommunalverband sollen hauptamtliche Bürgermeister und Amtsvorsteher unter anderem dafür zuständig sein, den verbotenen Konsum von Cannabis in Schulen, Jugendeinrichtungen, Sportstätten und in deren Sichtweite sowie in Fußgängerzonen zu verfolgen. Gleiches gelte teilweise auch bei Verstößen gegen die Mengenbegrenzung beim Besitz der Droge. Doch hätten die Ordnungsämter weder Möglichkeiten von dann notwendigen erkennungsdienstlichen Maßnahmen, noch Expertise bei der Identifikation der Pflanzenteile, hieß es vom Städtetag.
Verbandschef: Aufgabenübertragung nicht kostenneutral
Beyer äußerte die Sorge, dass die mit dem Gesetz beabsichtigte Entlastung von Polizei und Justiz nun zulasten der Kommunen gehe. „Wenn dann noch in der Kabinettsvorlage ausgeführt wird, dass keine finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte der Kommunen durch die Aufgabenübertragung zu erwarten sind, geht dies wohl an der Realität vorbei. Zusätzliche Kontrollen zu zusätzlichen Zeiten bedeuten mehr, auch mehr Personal. Wenn es das nicht geben soll, dann mag das Land sogleich erklären, dass sie die Ordnungswidrigkeiten nicht verfolgt haben will. Das wäre jedenfalls ehrlich“, sagte Beyer.
In einer gemeinsamen Stellungnahme verweisen Umwelt- und Innenministerium darauf, dass das Gesetz insgesamt 37 Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände auflistet. Neun davon lägen dem aktuelle Entwurf der Landesverordnung zufolge in der Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörden. „Diese verfügen über Mitarbeitende, die bereits jetzt im Außendienst – also Vor-Ort – Ordnungswidrigkeiten verfolgen. Darüber hinaus soll eine Evaluation des Konsumcannabisgesetzes begleitend zum Vollzug erfolgen“, heißt es in der Mitteilung. Die Verordnung befinde sich aktuell in der Anhörung und werde zwischen den Ministerien noch beraten, bevor der Entwurf zur Abstimmung in das Kabinett kommt. Eine abschließende Einschätzung sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Cannabisgesetz weiterhin umstritten
Das umstrittene Konsumcannabisgesetz ist seit dem 1. April 2024 in Kraft. Es ermöglicht unter anderem den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum. Der begrenzte Besitz von Cannabis wird strafrechtlich nicht verfolgt. Die Befürworter erwarten von dem Gesetz einen verbesserten Gesundheitsschutz, mehr Aufklärung und Prävention, die Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes und eine Eindämmung der organisierten Drogenkriminalität. Kritiker hingegen befürchten, dass der Drogenmissbrauch weiter zunehmen könnte.