Der Fall eines Vaters, der seinen geistig beeinträchtigten Sohn Leon getötet haben soll, hat Aufsehen erregt. Jetzt sind die Geschworenen am Zug.

Im Mordprozess um den Tod des sechsjährigen Leon sind vor dem Landgericht Innsbruck die Schlussplädoyers gehalten worden. Die Staatsanwaltschaft bekräftigte ihre Überzeugung, dass der 39-jährige Vater im August 2022 sein geistig beeinträchtigtes Kind in einen Hochwasser führenden Fluss gestoßen und damit getötet hat. 

Die Verteidigung meinte dagegen, den Ermittlern seien Fehler unterlaufen. Im Prozess hatten die Anwälte des Angeklagten auch auf ein fehlendes Motiv hingewiesen, da der Vater sein Kind geliebt habe. In seinem Schlusswort sagte der Angeklagte, dass, egal, wie die Geschworenen entschieden, es für ihn und seine Familie kein Happy End geben werde. 

Geschworene am Zug 

Nach den Plädoyers zogen sich die acht Geschworenen zu ihren Beratungen zurück. Sie befinden über Schuld oder Unschuld des 39-Jährigen. Für einen Schuldspruch ist eine Mehrheit der Geschworenen nötig. Die Dauer der Beratungen ist unklar. Erfahrungsgemäß kann das Ringen um eine Entscheidung mehrere Stunden dauern. Unmittelbar vor den Beratungen war ein Geschworener wegen Befangenheit von der Verhandlung ausgeschlossen und ersetzt worden. Nach einem Schuldspruch würden die Geschworenen zusammen mit den drei Richtern über das Strafmaß beraten. 

Angeklagter blieb bei seiner Version

In dem dreitägigen Prozess ist der aus Deutschland stammende Angeklagte bei seiner Version der Geschehnisse geblieben. Demnach war er am frühen Morgen des 28. August 2022 mit seinem Sohn im Kinderwagen an der Flusspromenade von St. Johann in Tirol spazieren gegangen. Dabei sei er von einem Unbekannten überfallen und mit einer Flasche niedergeschlagen worden. Er sei eine Zeit lang bewusstlos gewesen. In diesen Minuten sei sein Sohn aus dem Kinderwagen gestiegen und in den Fluss gefallen. 

Mutter hält Vater nicht für Mörder

Die Mutter des Kindes hat als Zeugin in dem Verfahren ausgesagt. Dabei erklärte sie, dass sie ihren Mann nicht für fähig halte, einen Mord zu begehen. Er sei Leon ein liebevoller Vater gewesen, so die Mutter in ihrer sehr emotionalen Aussage. 

Gutachter scheinen Anklage zu stützen 

In dem Prozess spielten auch Gutachten eine wichtige Rolle. Ein Experte legte mit seiner Bewertung nahe, dass die Version des Verdächtigen nicht stimmen könne. Die Kopfverletzungen des 39-Jährigen seien für eine längere Bewusstlosigkeit nicht schwer genug gewesen, hieß es. 

Die Staatsanwaltschaft verwies unter Berufung auf IT-Experten darauf, dass der angebliche Unbekannte bei dem Raub nicht einmal versucht habe, das Handy des Angeklagten zu entsperren. Das Smartphone war in einem nahen Mülleimer gefunden worden. Es trug nach Angaben einer Gutachterin nur die Fingerabdrücke des 39-Jährigen. 

Lebenslange Haft droht 

Der Beschuldigte muss sich neben dem Mordverdacht auch wegen mutmaßlicher Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung verantworten. Ihm droht bei einer Verurteilung lebenslange Haft.