Die betagten Kunden vertrauten dem Vermögensberater. Doch dieser fälschte Unterschriften und zweigte mehr als 900.000 Euro ab. Der Richter nennt die Strafe „noch milde“.

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat einen Bankmitarbeiter, der von den Konten älterer Kunden mehr als 900.000 Euro abgezweigt hatte, zu einer Haftstrafe verurteilt. Der 54-jährige Mönchengladbacher wurde wegen gewerbsmäßigen Betrugs, gewerbsmäßiger Untreue und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung schuldig gesprochen und zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Außerdem wurde angeordnet, den Tat-Ertrag einzuziehen.

Zu Prozessbeginn hatte der frühere Vermögensberater gestanden. Er gab zu, die Konten vorwiegend älterer und vermögender Kunden geplündert zu haben. „Für mich war es wie ein Rausch“, hatte er gesagt. Die Bank und die Kunden hätten es ihm leicht gemacht. 

Der Richter nannte die Strafe „noch milde“. Der Angeklagte sei angesichts des hohen angerichteten Schadens „mit der Strafe noch gut weggekommen“. Das verdanke er vor allem seinem früh abgelegtem Geständnis, erklärte der Richter. Zu den Aufgaben des Angeklagten hatten auch Umbuchungen und Stornierungen für die Bankkunden gehört. In 44 Fällen hatte er nach eigener Aussage die dazu nötige zweite Unterschrift fingiert und die scheinbar autorisierten Umbuchungen eingereicht. 

Der Richter sagte dem Angeklagten, „dass Sie das blinde Vertrauen ihrer Kunden schamlos ausgenutzt haben“. Ein 84-jähriger Kunde hatte als Zeuge vor Gericht gesagt, der Mann sei 20 Jahre lang sein Anlageberater gewesen. Er habe von dem hohen Verlust erst durch die Bank erfahren.

Zum Schluss hatte der 54-Jährige das Gericht um Milde gebeten. „Wem nützt es, wenn ich ins Gefängnis gehe?“, fragte er. Er rechnete vor, dass er wirtschaftlich ruiniert sei und nie wieder eine Chance habe, Vermögen anzuhäufen. Der gelernte Bankkaufmann hatte bis zu seiner Entlassung 33 Jahre bei dem Kreditinstitut gearbeitet. Sein Anwalt hatte eine Bewährungsstrafe angeregt.