Melanie Müller soll den Hitlergruß bei einem Konzert gezeigt haben. Davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Sie selbst hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Nun steht sie vor Gericht.

Bei einem Konzert soll die Schlagersängerin Melanie Müller (36) mehrfach den Hitlergruß gezeigt haben. „Dabei rief die Angeklagte Ost-, Ost-, Ostdeutschland und hob die Hand mehrfach zum Hitlergruß“, sagte Staatsanwalt Thomas Schmelzer zum Auftakt des Prozesses gegen Müller vor dem Amtsgericht Leipzig. Die Anklagebehörde wirft der 36-Jährigen das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor. 

Zudem muss sich die ehemalige RTL-Dschungelkönigin wegen Drogenbesitzes verantworten, nachdem bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung in Leipzig 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette gefunden worden waren. Müller erschien zum ersten Prozesstag in einem pinkfarbenen Kostüm mit kurzem Rock und langer Perlenkette um den Hals. 

Der Prozessauftakt war zuvor zweimal kurzfristig verschoben worden, nachdem die Ballermann-Sängerin jeweils ein ärztliches Attest vorgelegt hatte. Das Gericht hat für den 13. August einen Fortsetzungstermin angesetzt.

Sängerin wies Anschuldigungen zu Rechtsextremismus im Vorfeld zurück

Müller hatte im Vorfeld die Vorwürfe zum Hitlergruß und jegliche Nähe zu „Rechtsradikalen oder nationalistischem Gedankengut“ zurückgewiesen. Sie sprach von einer anheizenden Geste für das Publikum. Auf aktuelle Anfragen zu allen Vorwürfen hatten weder sie noch ihr Management sich zuletzt äußern wollen. Für die 36-Jährige gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel von „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ und trat danach noch in zahlreichen TV-Formaten auf. Als Schlagersängerin tritt sie unter anderem auf Mallorca auf.