Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet am Dienstag (10.00 Uhr) sein Urteil über das neue Wahlrecht. Damit wird klar, ob es zur nächsten Bundestagswahl gilt. Die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition soll den Bundestag verkleinern, war aber von Anfang an umstritten. An das Gericht wandten sich unter anderem Union und Linke, die von den Neuregelungen besonders betroffen sein könnten. (Az. 2 BvF 1/23 u.a.)
Durch die Reform sollen die Bundestagssitze allein anhand der Zweitstimmen vergeben werden – Union und Linke sind gegen den Wegfall von Überhang- und Ausgleichsmandaten. Außerdem geht es um die Streichung der Grundmandatsklausel. Diese garantierte früher, dass Parteien trotz Scheiterns an der Fünf-Prozent-Hürde mit der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag kamen, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewannen.