Die Regierung will ausländische Spitzenkräfte nach Deutschland locken. Doch dass sie weniger Steuern zahlen sollen als inländische Beschäftigte, sorgt für Stirnrunzeln. Ist das erlaubt?
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat erhebliche Zweifel am geplanten Steuerrabatt für ausländische Fachkräfte. Bei strenger Auslegung der Rechtslage würden damit Beschäftigte, die schon länger in Deutschland arbeiten, unzulässig benachteiligt. „Die Benachteiligung mag geeignet und erforderlich sein, um das wirtschaftspolitische Ziel zu erreichen; sie ist jedoch nicht mehr angemessen“, heißt es in dem Gutachten im Auftrag des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Zugleich weisen die Experten jedoch deutlich darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber bei steuerlichen Subventionen in der Vergangenheit deutlich größeren Gestaltungsspielraum gewährt habe. Lege man wie das Verfassungsgericht großzügigere Prüfmaßstäbe an, so „könnte die steuerliche Ungleichbehandlung gerechtfertigt werden“, heißt es in dem Gutachten. In dem Fall reiche es aus, einen sachlichen Grund für die unterschiedliche Besteuerung zu nennen.
Spitzenkräfte dringend gesucht
Im Zuge ihrer „Wachstumsinitiative“ plant die Ampel-Regierung, steuerliche Anreize für die Arbeitsaufnahme in Deutschland einzuführen, um Deutschland attraktiver für ausländische Fachkräfte zu machen. Vorgesehen ist, dass neu zugewanderte Fachkräfte in den ersten drei Jahren 30, 20 und 10 Prozent vom Bruttolohn steuerfrei stellen können. Diese Freistellung soll – mit einer Unter- und Obergrenze – für „Spitzenkräfte“ aus dem Ausland gelten, die eine steuerliche „Anwerbungsprämie“ erhalten können.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass ähnliche Modelle auch von vielen anderen europäischen Staaten praktiziert werden, um dringend benötigte Fachkräfte aus dem Ausland anzulocken.
Wagenknecht sieht „Inländerdiskriminierung“
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags ist jedoch der Auffassung, dass diese Begründung nicht ausreiche. Es gebe „beachtliche Gründe für die Anwendung eines strengen Prüfungsmaßstabs“ – unter anderem, weil Steuerzahler nicht selbst beeinflussen könnten, ob sie den Rabatt erhalten oder nicht und weil so nicht mehr nach finanzieller Leistungsfähigkeit besteuert werde.
Das Gutachten wurde von BSW-Parteigründerin Sahra Wagenknecht in Auftrag gegeben. Das Ergebnis sei verheerend für Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP), erklärte sie. „Ein Steuervorteil für Ausländer wäre sozialer Sprengstoff!“ Die Idee beweise, dass die Bundesregierung keinerlei Gefühl für die Stimmung im Land habe und handwerklich miserabel arbeite. „Die Ampel muss diese steuerliche Inländerdiskriminierung kassieren“, forderte Wagenknecht.