Auf dem Weg zu einem Umzug stirbt ein Mann nach einem Sturz in einem Karnevalswagen. Nun ist klar: Der Fahrer des Wagens wird nicht strafrechtlich belangt.

Nach dem tödlichen Unfall in einem Motivwagen bei Hönningen im Kreis Ahrweiler an Rosenmontag sind die Ermittlungen gegen den Fahrer eingestellt worden. Es sei letztlich von einer „eigenverantwortlichen Selbstgefährdung“ des Opfers auszugehen, teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz auf Anfrage mit. Der Tod sei dem Fahrer nicht strafrechtlich zuzurechnen. Zuvor hatte der SWR darüber berichtet. 

Entsprechend sei das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingestellt und an die entsprechende Bußgeldstelle abgegeben worden, die nun schaue, ob eine mögliche Ordnungswidrigkeit verfolgt werden müsse. Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft war ein Transport von Personen während der An- und Abfahrt von dem Umzug nicht erlaubt.

An Rosenmontag dieses Jahres war auf einer Bundesstraße ein 38 Jahre alter Mann auf der Fahrt zu einem Umzug in dem Motivwagen gestürzt. Er wurde dabei so schwer verletzt, dass er später im Krankenhaus starb. Der Mann soll aus über eine Leiter auf das Dach des Wagens geklettert und von dort ins Innere des Wagens gestürzt sein, wie es damals hieß.