Das Bundesverfassungsgericht gibt sein Urteil zur Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition offenbar zu früh bekannt. Am Montagabend kursiert ein entsprechendes Dokument im Internet.

Das Bundesverfassungsgericht hebt das neue Wahlrecht offenbar teilweise auf. Das geht aus einem offenbar vorab veröffentlichten Dokument hervor, das am Montagabend für kurze Zeit im Internet zugänglich war. Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur wollte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts die Darstellung, es handele sich um das Urteil, auf Anfrage nicht kommentieren. Zuvor hatte der „Spiegel“ über die offenbar geleakte Entscheidung berichtet. Das Bundesverfassungsgericht wollte sein Urteil am Dienstag um 10 Uhr verkünden.

Bundesverfassungsgericht zu Wahlrecht: Streichung der Grundmandatsklausel unvereinbar mit Grundgesetz

Der „Spiegel“ berichtete in der Nacht zum Dienstag unter Berufung auf eine schriftliche Fassung des Urteils, die Richter würden die Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären. Bis zu einer Neuregelung solle die Grundmandatsklausel weiterhin gelten.

Die Grundmandatsklausel ließ eine Partei bisher auch mit weniger als bundesweit fünf Prozent der Zweitstimmen ins Parlament einziehen, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewann. Nur dank dieser Klausel kam die Linke nach der Bundestagswahl 2021 in Fraktionsstärke in den Bundestag.

Interview_Wahlrecht_Battis 06.23

Wahlrechtsreform soll Bundestag verkleinern

Die Wahlrechtsreform war im März vergangenen Jahres mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen worden. Sie soll den Bundestag von derzeit 733 auf 630 Abgeordnete verkleinern. Abgeschafft werden sollen dabei Überhang- und Ausgleichsmandate sowie die Grundmandatsklausel. CSU und Linkspartei sehen sich durch die Änderungen in ihrer Existenz bedroht und sind deshalb vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.