Da liegt es dann. Ein verendetes Reh, ein toter Hase. Gestorben durch eine verbotene Falle oder einen Schuss aus der Waffe eines Wilderers. Im Südwesten kommt das immer wieder vor.
Im Südwesten sind regelmäßig Wilderer unterwegs, sie bleiben aber meist unentdeckt. „Es gibt immer wieder Fälle, Jahr für Jahr“, sagt René Greiner vom Landesjagdverband. Präzise Erhebungen dazu gebe es seitens des Verbandes nicht, die Dunkelziffer sei seiner Einschätzung nach aber hoch. Die Menschen, die sich illegal auf die Jagd machten, seien zum Teil mit nicht legalen Waffen unterwegs oder arbeiteten mit in Deutschland verbotenen Schlingen und Fallen. Vor allem hätten sie es dabei vermutlich auf Rehwild abgesehen oder, wenn sie mit Schlingen arbeiten, auf kleinere Tiere wie etwa Feldhasen.
Über die Motive der Wilderer könne man nur spekulieren. Zumeist erwische man die Täter nicht. Jäger fänden bei ihren regelmäßigen Streifzügen durch ihr Revier beispielsweise ein verendetes Tier oder eine Falle und zeigten dies dann bei der Polizei an. „Solche Anzeigen verlaufen dann natürlich so gut wie immer im Sande“, sagte Greiner. Manchmal würden auch Schüsse gehört in einem Revier, die der zuständige Jäger nicht zuordnen könne. „Wir selbst wissen immer genau, wer gerade von uns zum Jagen draußen ist“, sagte Greiner.
Keine Erhebung zu Thema Wilderei
Das Landwirtschaftsministerium führt ebenfalls keine Erhebung zu Thema Wilderei. Ein Sprecher zitiert eine Statistik des Bundeskriminalamtes, nach der im Jahr 2023 rund 1.140 Fälle von Jagdwilderei bundesweit erfasst worden seien. Für den Südwesten waren dies nach Auskunft des Landeskriminalamtes (LKA) 118 Fälle, genauso viel wie im Jahr davor. Registrierte Fälle der Wilderei von Fischen gibt den LKA-Zahlen zufolge häufiger: Im vergangenen Jahr wurden 170 dieser Delikte angezeigt, 2022 waren es 145.
Mit ziemlicher Sicherheit seien auch gewerbliche Wilderer unter den Tätern, wie Greiner sagte. Der Verkauf von Wildfleisch eines einzigen Rehs bringe zwischen 100 und 170 Euro. „Da kann dann schon was zusammenkommen, sagte Greiner. Auch die illegale Vermarktung von Wildschweinen, die viele Kilogramm Fleisch auf die Waage brächten, könne ein einträgliches Geschäft sein.
Kriminelle Energie bei den Tätern
Man könne davon ausgehen, dass die Täter mit viel krimineller Energie unterwegs seien. „Wer auf einen Wilderer trifft, sollte auf der Hut sein und die Polizei rufen“, sagte Greiner. Aus der Jägerschaft würden solche Begegnungen durchaus ab und zu berichtet. Leider werde auch viel Tierleid von Wilderern verursacht, wenn die Tiere nicht sachgemäß gejagt werden oder tagelang in Fallen verenden. „Genau so etwas möchte ein Jäger nicht“, sagte Greiner.
Wilderei ist strafbar. Die Täter können mit einer Geldstrafe oder auch mit einer Freiheitsstrafe belegt werden.