Das Verfassungsgericht hat die Regelung zum Brandenburg-Hilfspaket gekippt. Daher wird es nun nicht mehr über Notlagen-Kredite finanziert, sondern aus der Rücklage gestemmt. Der Beschluss steht.
Zur Finanzierung des Anti-Krisen-Hilfspakets des Landes hat der Landtag in Brandenburg einen neuen Nachtragshaushalt beschlossen. Das millionenschwere Brandenburg-Paket wird damit nicht mehr über neue Schulden finanziert – sondern aus der Rücklage des Landes. Damit ist dieses finanzielle Polster fast verbraucht. Die Abgeordneten kamen zu einer Sondersitzung mitten in der Sommerpause zusammen und stimmten mit einer Mehrheit für den Nachtragsetat.
Damit reagiert das Land auf eine Niederlage vor dem Verfassungsgericht im Juni. Die Regelung zum Brandenburg-Hilfspaket von 2022, das mit notlagenbedingten Krediten finanziert wurde, war verfassungswidrig. Bewilligte Hilfen gerieten aber nicht in Gefahr.
Das Hilfspaket umfasst rund 850 Millionen Euro zur Abfederung der Folgen des Ukraine-Krieges und der Energiekrise. Damit sollen Familien, Krankenhäuser, Wirtschaft und Kommunen entlastet werden.
Brandenburgs Finanzministerin Kathrin Lange (SPD) hatte den umstrittenen Griff in die Rücklage des Landes – eine Art Spardose – als sauberste und sicherste Lösung nach dem Gerichtsurteil bezeichnet. Die AfD hatte gegen das Ausrufen einer Notlage Ende 2022 und das Hilfspaket geklagt.