Das Bundesverfassungsgericht soll besser vor Extremisten geschützt werden. Dafür sollen zentrale Vorgaben zur Struktur im Grundgesetz verankert werden.

Die geplante Grundgesetzänderung zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts stößt bei Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann auf Zustimmung. „Dass sich eine breite überparteiliche Allianz zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts formiert hat, ist ein klares Zeichen an alle Feinde unserer Demokratie“, sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Wahlmann ist derzeit Vorsitzende der Justizministerkonferenz. 

„Unser Ziel muss es sein, gemeinsam einen starken Schutzwall um diesen Garanten unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats zu errichten. Es ist und bleibt dabei der richtige Weg, Regelungen zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern“, sagte die Ministerin. 

Die Ampel-Fraktionen und die Union auf Bundesebene haben sich darauf geeinigt, die Zahl der Richter und der Senate sowie weitere zentrale Vorgaben zur Struktur des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern. Damit wollen sie nach eigener Aussage die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Gerichts auch in stürmischen Zeiten sicherstellen.

Bisher wären Änderungen, die das Risiko einer Blockade oder einer politischen Instrumentalisierung bergen, theoretisch mit einer einfachen Mehrheit möglich. Für eine Änderung oder Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes ist dagegen immer eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich. Das Gericht hat 16 Richterinnen und Richter und zwei Senate.