Viermal schon hat sich ein Gericht in München im immer gleichen Fall mit Gewaltvorwürfen gegen Jérôme Boateng befasst. Jetzt steht das Urteil fest.

Im Prozess gegen den früheren Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng hat das Münchner Landgericht den Angeklagten wegen Körperverletzung verurteilt. Boateng erhielt am Freitag eine Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro. Die Richterin sagte, von dem Vorwurf des „notorischen Frauenschlägers“ gegen den Angeklagten sei aber in dem Verfahren nichts übrig geblieben.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen eines mutmaßlichen Angriffs auf seine Ex-Partnerin eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro für den 35-Jährigen gefordert. Die Verteidigung sprach sich dagegen höchstens für eine „moderate Geldstrafe“ wegen fahrlässiger Körperverletzung oder die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage aus. 

Boateng bestreitet, seine Ex-Partnerin verletzt zu haben

Boateng hatte bestritten, seine frühere Partnerin 2018 in einem gemeinsamen Karibik-Urlaub geschlagen und mit einem Windlicht und einer Kühltasche beworfen zu haben. Er sprach am ersten Verhandlungstag von einem „Alptraum“, sein Anwalt in seinem Plädoyer von einem „erfundenen Narrativ des Frauenschlägers“, einer „für beide Seiten erwartbaren Rangelei“ und wechselseitiger Körperverletzung. Boateng habe seine Ex-Freundin weggestoßen, sie ihn an der Lippe verletzt. Die Anwältin von Boatengs Ex-Freundin, die ihm Gewalt vorwarf, sagte dagegen: „Es ist ein echter David-gegen-Goliath-Kampf.“ Boateng zeige „kein Unrechtsbewusstsein“. Boateng Prozess Plädoyer 19:45

Langwieriges Verfahren in München

Das Verfahren gegen den langjährigen Verteidiger des FC Bayern München, der gerade vom italienischen Club US Salernitana zum Linzer ASK in Österreich wechselte, zog sich lange hin. Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 eine Geldstrafe gegen Boateng verhängt: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro.

Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro – insgesamt 1,2 Millionen Euro. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil unter anderem wegen durchgehender Rechtsfehler – darum wurde es vor dem Landgericht München I erneut aufgerollt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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