Für die Berechnung der neuen Grundsteuer mussten bundesweit Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Im Nordosten reichten zahlreiche Eigentümer Beschwerde ein nach verschickten Bescheiden.

Viele Eigentümer in Mecklenburg-Vorpommern haben gegen bereits verschickte Grundsteuermessbescheide Einspruch eingelegt. Es liegen rund 75.000 Einsprüche vor, was etwa jeder achte Bescheid sei, teilte eine Sprecherin des Finanzministeriums in Schwerin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Grundsteuerwertbescheide wurden demnach sogar in 16 Prozent der Fälle angefochten, was mehr als 100.000 Einsprüche bedeute. 

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in der Regel in einem mehrstufigen Modell. Auf Grundlage einer Grundsteuererklärung berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert eines Grundstücks. Danach folgt ein Grundsteuerwertbescheid.

Mit diesem Bescheid berechnet das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag, welcher ebenfalls durch einen Bescheid festgesetzt wird. Nach dem Einspruch werden die Fälle laut Ministerium erneut von den Finanzbehörden überprüft. 

Neue Berechnung soll ab 2025 greifen

Für die Berechnung der neuen Grundsteuer mussten bundesweit Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Vom 1. Januar kommenden Jahres an soll die neue Berechnung greifen.

Die Reform geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018 zurück, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist. Bis zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten (West 1964), Ost (1935).

Für die Neuberechnung mussten Eigentümer Angaben einreichen. Dies geht etwa über das Meldeportal Elster, das viele von Steuererklärungen kennen. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen.

Ursprünglich war als Abgabefrist der Grundsteuererklärung Ende Oktober 2022 gesetzt gewesen. Wegen des schleppenden Eingangs wurde die Frist aber in fast allen Bundesländern bis Ende Januar 2023 verlängert. 

Die Ministeriumssprecherin betonte, dass der Städte- und Gemeindetag MV sich dazu bekannt habe, dass die Reform aufkommensneutral umgesetzt werden soll, die Kommunen in Summe also nicht mehr oder weniger Einnahmen haben als vor der Reform.