Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder regelt den Glücksspielmarkt in Deutschland. Aber was ist, wenn Streamer ihren Sitz im Ausland haben? Hier sieht sich die Behörde gestärkt.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Bundesländer (GGL) kann Werbung für unerlaubtes Online- auch im Ausland verbieten, wenn sie auf den deutschen Markt ausgerichtet ist. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt folgte damit der Rechtsauffassung der Glücksspielbehörde mit Sitz in Halle (Saale), wie diese mitteilte.
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