Die Afrikanische Schweinepest hat Hessen und Rheinland-Pfalz erreicht. Damit sie sich nicht weiter ausbreitet, wird nun eine sogenannte Restriktionszone erweitert. Was bedeutet das?
Im Kampf gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Hessen und Rheinland-Pfalz ist die sogenannte Restriktionszone im Kreis Bergstraße erweitert worden. Innerhalb dieser Zone gelten bestimmte Einschränkungen für die Öffentlichkeit, etwa eine Leinenpflicht für Hunde, aber auch Vorgaben für die Jagd und die Landwirtschaft.
Der Kreis Bergstraße begründet die Entscheidung mit dem Fund zweier positiv auf die Seuche getesteten Wildschweinen im rheinland-pfälzischen Eich.
Alle Reviere nördlich der B 47 zwischen dem Rhein und Lorsch liegen demnach nun in der erweiterten Zone, sodass die Jagd dort ruhe. Auch die Anzahl der betroffenen Landwirte habe sich deutlich erhöht, heißt es. „In der erweiterten Restriktionszone befinden sich nun neun der insgesamt 110 schweinhaltenden Betriebe im Kreis Bergstraße.“
Im Tierseuchenregister waren mit Stand Mittwochabend 21 Fälle der Afrikanischen Schweinepest in Hessen und fünf Fälle in Rheinland-Pfalz registriert.