Das Urteil im Beihilfe-Prozess um den tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim wird zunächst nicht rechtskräftig, die juristische Aufarbeitung des Falles von vor 33 Jahren geht weiter.
Nach dem Freispruch in dem Beihilfe-Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in vor 33 Jahren hat der Generalbundesanwalt Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz eingelegt. Das teilte eine Sprecherin in Karlsruhe auf Anfrage mit, zuvor hatte der Saarländische Rundfunk (SR) darüber berichtet.
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