Die sächsische AfD wehrt sich gegen ihre Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Verfassungsschutz. Damit hat sie vorerst keinen Erfolg.
Das Verwaltungsgericht Dresden hat den Eilantrag der AfD Sachsen gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung abgelehnt. Es lägen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass der Antragsteller Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien, teilte das Gericht mit. Der Beschluss vom Montag wurde demnach inzwischen der Partei und dem Landesamt für Verfassungsschutz bekanntgegeben.
Gericht sieht verfassungswidrige Bestrebungen
Das Gericht sieht unter anderem den Verdacht als begründet an, dass die Partei deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuerkennen will. „Dies stellt eine nach dem Grundgesetz unzulässige Diskriminierung aufgrund der Abstammung dar, die mit der Menschenwürdegarantie nicht zu vereinbaren ist“, heißt es in der Mitteilung.
Auch die Haltungen der sächsischen AfD gegenüber Ausländern, insbesondere Asylsuchenden, die darauf abzielten, diese Personen auszugrenzen, verächtlich zu machen und sie weitgehend rechtlos zu stellen, seien verfassungswidrig. Mit der Betonung eines „ethnisch-kulturellen Volksbegriffs“ werde die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen und die Garantie der Menschenwürde für alle Menschen infrage gestellt.
Als Begründung führt das Gericht zusätzlich die Zusammenarbeit mit Rechtsextremisten und mit als verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen und Bestrebungen an, antisemitische Äußerungen, die Herabwürdigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie das Infragestellen des Demokratieprinzips.
Verfassungsschutzpräsident sieht Arbeitsweise bestätigt
Der sächsische Verfassungsschutzpräsident Dirk-Martin Christian zeigt sich zufrieden mit der Entscheidung: „Das Verwaltungsgericht Dresden ist der juristischen Argumentation des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen vollumfänglich gefolgt und hat damit zugleich die Arbeitsweise des Amtes bestätigt“, heißt es in einer Mitteilung.
Das Landesamt hatte den sächsischen Landesverband der AfD im Dezember 2023 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Mit ihrem Eilantrag wollte die AfD erreichen, dass der Verfassungsschutz sie nicht mehr entsprechend einordnen, beobachten, behandeln, prüfen und/oder führen darf. Auch gegen die öffentliche Bekanntgabe der Einstufung wandte sich der Eilantrag. Zudem wurde die Veröffentlichung eines Gutachtens gefordert, das der Einstufung zugrunde lag. Alle drei Punkte lehnte das Gericht ab.
Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde am Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen.