Mit großen Worten wurde im Mai 2023 die neue Wolfsverordnung in Bayern bekannt gegeben. Angewendet wurde sie noch nie. Nun dürfte sie binnen Tagen schon wieder Geschichte sein.
Nach etwas mehr als einem Jahr steht Bayerns umstrittene Wolfsverordnung schon wieder vor dem Aus: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hält die Regelungen wegen eines Formfehlers für unwirksam und dürfte sie noch in dieser Woche kippen.
Zwar habe das Gericht am Dienstag formal noch nicht entschieden, teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Urteil werde in den kommenden Tagen ergehen. Allerdings habe der Senat in der mündlichen Verhandlung schon seine vorläufige Rechtsauffassung geäußert: Demnach sind die Wolfsverordnung und die zugehörige Ausführungsverordnung wegen eines formellen Fehlers beziehungsweise Verfahrensmangels unwirksam.
Gericht rügt Formfehler und übereiltes Gesetzgebungsverfahren
Die Verordnungen seien erlassen worden, ohne dass der Bund Naturschutz beteiligt worden sei. Diesem stehe aber gesetzlich ein Beteiligungsrecht zu, von dem nur ausnahmsweise und in engen Grenzen – beispielsweise bei Gefahr im Verzug – abgesehen werden dürfe. Die Voraussetzungen für eine solche Ausnahme erachte der Senat aber als nicht gegeben.
Die umstrittene Verordnung war am 1. Mai 2023 in Kraft getreten. Sie sollte den Abschuss von Wölfen in Bayern erleichtern, wurde aber bisher nie angewendet. Der Wolf ist aber nach europäischem und deutschem Recht eigentlich nach wie vor streng geschützt.
Grundlegende Rechtsfrage zu Schutzstatus noch offen
Genau diese inhaltliche Frage – ob eine Landesverordnung europäisches und deutsches Recht aushebeln kann – sollte eigentlich im Verfahren geklärt werden, wie es der Bund Naturschutz Bayern (BN) in seiner Klageschrift formuliert hatte. Offen blieb am Dienstag zunächst, ob und wie dezidiert sich das Gericht am Ende dazu äußern würde.
Der umstrittenen bayerischen Regelung zufolge dürfen seit Mai 2023 Wölfe abgeschossen werden, wenn sie die Gesundheit des Menschen oder die öffentliche Sicherheit gefährden – etwa wenn sie sich mehrfach Menschen auf unter 30 Meter nähern oder wenn sie über mehrere Tage in einem Umkreis von weniger als 200 Metern von geschlossenen Ortschaften, Gebäuden oder Stallungen gesehen werden.
Möglich wäre der Abschuss laut Verordnung auch „zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden“. Dies zielte konkret auf die Alm- und Weidewirtschaft in den Bergen. Dort können Wölfe geschossen werden, wenn sie in „nicht schützbaren Weidegebieten“ auch nur ein einziges Nutztier töten. Das sind Gebiete, bei denen ein Herdenschutz entweder nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Bundestagsgutachten bezweifelt bayerische Verordnung
Die bayerische Wolfsverordnung ist nicht nur bei Tier- und Naturschützern umstritten: Auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags war bereits zu dem Ergebnis gekommen, dass sie nicht mit dem geltenden Bundes- und EU-Recht vereinbar sei. Darin wird bezweifelt, dass Wölfe getötet werden können, obwohl erfolgte Schäden an Weidetieren diesen nicht eindeutig zugeordnet wurden oder werden.
In zehn Regionen in Bayern leben standorttreue Wölfe
In Bayern gibt es aktuell in zehn Regionen standorttreue Wölfe. Seit Mai gab es laut dem Landesamt für Umwelt nur drei Risse, die Wölfen zugeordnet wurden: Ende Juni zwei tote Ziegen im Landkreis Rhön-Grabfeld und Mitte Mai im selben Landkreis ein totes Schaf.