Bundesinnenministerin Faeser verbietet das Magazin „Compact“ aus Falkensee, das vom Verfassungsschutz unter Beobachtung steht. Die AfD Brandenburg hält das für einen Fehler.
Brandenburgs AfD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl, Hans-Christoph Berndt, hat das Verbot des vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften „Compact“-Magazins kritisiert und sich solidarisch gezeigt. „Abweichende Meinungen werden unterdrückt, Medien verboten“, teilte Berndt, der auch Fraktionschef im Landtag ist, mit. Er sprach von „Methoden wie in einem autoritären Polizeistaat“, zu dem die Bundesrepublik „immer mehr verkommt“.
AfD zeigt sich solidarisch
Wer kritische Medien verbiete, tue dies „nicht zum Schutz der Demokratie, sondern aus Angst vor der Demokratie“, meinte Berndt. „Die AfD Brandenburg steht weiter solidarisch zu „Compact““. Die Durchsuchung der Redaktions- und Privaträume der Macher des Magazins und die Beschlagnahmung von Technik sei ein „in einer echten Demokratie unvorstellbarer Vorgang“. Unter einer Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP sei dies „erschreckende Selbstverständlichkeit“. Journalistische Arbeit sei damit nicht mehr möglich, kritisierte er.
Verfassungsschutz beobachtet „Compact“ seit über zwei Jahren
Die Compact-Magazin GmbH wird seit Dezember 2021 vom Bundesamt für Verfassungsschutz und auch vom Verfassungsschutz Brandenburg als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung beobachtet. „“Compact“ beschreibt sich selbst als „oppositionelles“ Medium, das folgendes Ziel hat: „Wir wollen das Regime stürzen““, heißt es im Verfassungsschutzbericht Brandenburg 2023. Die Protagonisten der AfD Brandenburg sähen sich als Teil einer Bewegung, zu der andere rechtsextremistische Organisationen und Strukturen wie das „Compact“-Magazin gehörten.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte zuvor das „Compact“-Magazin und die Conspect Film GmbH verboten. Faeser begründet das Verbot damit, dass „Compact“ ein „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ sei.
Nach Angaben ihres Ministeriums durchsuchen Einsatzkräfte Räumlichkeiten der Organisation sowie Wohnungen führender Akteure, der Geschäftsführung und von Anteilseignern in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Unter anderem wurde ein Haus im brandenburgischen Falkensee durchsucht, dessen Adresse im Impressum des Magazins genannt wird.