Vor einem Lokal kommt es zu einem Streit. Plötzlich fallen zwei Schüsse. Angaben des Verletzten führen zu einer Anklage. Doch es zeigen sich Widersprüche.

Vier Monate nach Schüssen vor einem Lokal in Berlin-Mariendorf mit einem Verletzten ist ein Angeklagter freigesprochen worden. Eine sichere Überzeugung, dass der 28-Jährige geschossen habe, sei nicht möglich, begründete das Amtsgericht Tiergarten. Die Richter folgten damit in dem Prozess um gefährliche Körperverletzung dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

In der Nacht zum 9. März hatte ein Mann laut Ermittlungen zwei Schüsse abgefeuert. Ein 42-Jähriger wurde am Bein getroffen. Angaben des Opfers hatten zur Anklage gegen den 28-Jährigen geführt. Der gelernte Friseur schwieg zu den Vorwürfen.

Nach Schilderung des 42-Jährigen soll es zunächst im Lokal zu einem Streit des 28-Jährigen mit anderen Gästen gekommen sein. „Ich wollte schlichten, danach wollte er sich mit mir anlegen“, so der 42-Jährige als Zeuge vor Gericht. Als er schließlich das Lokal verlassen habe, sei er von zwei anderen Männern attackiert worden. Es habe eine Prügelei gegeben. Dann sei der Angeklagte aus einem Auto gestiegen und habe „erst in die Luft, dann mir ins Bein geschossen“.

Eine Zeugin, die damals mit ihrem Hund unterwegs war, konnte den Angeklagten nicht als Schützen identifizieren. Die Beweismittel seien rar gesät, sagte der Staatsanwalt. Es bleibe offen, ob der Angeklagte geschossen hat.