Das Landgericht Magdeburg hat am Donnerstag die Klage eines 59-Jährigen wegen eines angeblichen Impfschadens abgewiesen. Der Mann habe nicht nachgewiesen, dass es einen Zusammenhang zwischen der Impfung und seinen gesundheitlichen Problemen gebe, sagte eine Gerichtssprecherin in der sachsen-anhaltischen Landeshauptstadt. Der Kläger hatte sich im April und Juni 2021 gegen das Coronavirus impfen lassen.